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Fischen am Schachen

Liebe Fischerkameraden,

Berta Hartmann vom Schachen hat mir aufgetragen darauf hinzuweisen, dass die Wiese zur Pension/Kiosk gehört und wir diese gerne benutzen können!
1. Allerdings keinesfalls zum Pickniken nutzen- auch wenn’s noch so verlockt! Es kämen unregelmäßig auch Polizeistreifen zur Kontrolle vorbei!
2. Sie bittet insbesondere darum, am Samstag/Sonntag morgens die Lautstärke der Unterhaltung zu dämpfen, da sie Monteure als Gäste hat- außerdem ist es auch ihr einziger Tag mit „zum Ausschlafen“!

Ich glaube, das können wir garantieren!
Petri Euer Beppo

PS: Wer von Euch hat festgestellt, dass der Geschmack der Schachen-Forellen schlecht / mooselig war? Meldung bitte an mich (beppo.haller@t-online.de), einen anderes Vorstandsmitglied oder über die Homepage-Adresse! Danke!

Informationen zur Gewässeröffnung

Liebe Fischerkameraden,

folgende wichtige Mitteilungen habe ich Euch heute -nach der letzten Information der Bunderegierung zu Corona und die weiteren Beschränkungen, bzw. Lockerungen- zu machen:

  1. Das Anfischen entfällt ersatzlos
  2. Der Schachen öffnet -wie auf den Jahreskarten angegeben- am Sonntag, 19.04.!
    Ich weise dringend darauf hin, dass es zu keinen Massenaufläufen kommen darf, die auf ein Gemeinschaftsfischen hinweisen könnten und uns das Privileg „Fischen gehen zu dürfen“ abgesprochen werden könnte. Siehe dazu auch das Rundschreiben des Fischereiverbandes Schwaben – Seite 2 „Wir bleiben zu Hause“, dass auch bei Einhalten der Abstandsregeln keine größeren Ansammlungen erlaubt sind! 

    Außerdem sind bei Zuwiderhandeln gegen die Ausgangsbeschränkungen empfindliche Strafen für den Einzelnen und den Verein zu erwarten!
    Ich werde dazu am Sonntag entsprechende Kontrollen durchführen (lassen)! 

    Zunächst werden keine Gastkarten an unseren Gewässern ausgegeben! Die Wirtin am Schachen habe ich entsprechend informiert – auch über den Saisonbeginn am So 19.04.!

  3. Das Fischerstüble bleibt auch weiterhin für alle Veranstaltungen (Bindestammtisch, Kesselfleischessen am 09.05., Mitgliederversammlung, Vorstandssitzung) geschlossen!
  4. Der Arbeitsdienst am Moosstockwiesen (25.04.) entfällt – ein Ersatztermin wird rechtzeitig bekannt gegeben!
  5. Der Saisonbeginn an der Günz am 01.05. bleibt bestehen! Auch dort (insbesondere Fischerbänkle) gilt der dringende Hinweis wie unter Punkt 2.!
  6. Die gemeinsame Günzreinigung am 02.05. entfällt! Sollte jemand auf Reinigungstour gehen wollen, dann bitte nur alleine!
  7. Wie es ab Juni (oder auch früher?) ausschaut, werden wir Euch rechtzeitig mitteilen!

Petri Heil und bleibt vorsichtig
… und damit auch gesund!

Euer Beppo
im Namen der Vorstandschaft

Fischen am Moosstockwiesen Weiher und Newsletter vom Fischereiverband Schwaben

Liebe Fischerkameraden,

es ist schön, dass wir derzeit -ganz offiziell- unserer Leidenschaft am Moosstockwiesen nachgehen können! Damit dies so bleibt bitte ich Euch dringend dort keine „Aufläufe“ zu veranstalten und die Sicherheitsabstände unbedingt einzuhalten! Wenn offensichtlich viele Autos an einer Stelle stehen (Zugang zum Weiher) und dieser Ort von der Straße her gut einsehbar ist, könnte eine vorbeifahrende Streife der Fischerei dort schnell ein Ende machen!
Also… in unser aller Interesse …
Dass die Fischerei auch weiterhin am Moosstockwiesen möglich ist und wir alle gesund bleiben…

Außerdem ist noch ein neuer Newsletter des Fischereiverbandes Schwaben erschienen, den Ihr hier lesen könnt.

Petri Heil
Euer Beppo

Information zur Fischereiausübung und zur Durchführung von Fischbesatzmaßnahmen unter Beachtung der AV „Ausgangsbeschränkung“

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vorstände,

im Zusammenhang mit der Ausgangsbeschränkung in Bayern häufen sich telefonische Anfragen bei der Fischereifachberatung zu den Themen „Ausübung der Angelfischerei“ und „Durchführung von Fischbesatzmaßnahmen“. Da ich auch Anfragen aus Ihren Reihen der unteren Fischereibehörden und der Fischereigenossenschaften in Schwaben erhielt, möchte ich nachfolgende Informationen weitergeben. Möglicherweise sind Ihnen die nachfolgenden Sachverhalte auch bereits bekannt. Aufgrund der sich in den letzten Tagen sehr schnell verändernden Lage, müssen die nachfolgenden Hinweise ggf. erneut angepasst werden. Ich würde Sie dann wieder informieren.

  1. Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Teichwirtschaft (abgestimmt mit dem BStMELF am 23.03.2020) :
    Die Teichwirtschaft ist hinsichtlich der Tierhaltung der Landwirtschaft gleich gestellt. Vorschriften die im Rahmen der Coronavirus Pandemie für die Landwirtschaft erlassen werden, sind auch für die Teichwirtschaft gültig, solange nicht ausdrücklich etwas anderes verlautbart wird (möglicherweise verschärfende Regelungen der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde). Dies bedeutet, dass die Anfahrten zu den Teichen und die dort anfallenden Arbeiten, wie z.B. die Kontrolle von Bestand und Wasserversorgung, zur Fütterung usw. auch bei der zur Zeit geltenden Ausgangsbeschränkung möglich sind! Die Teichwirtin/wirt darf die Fische auch ausliefern (siehe unten zu 3.). Sollte in speziellen Fällen eine Auslieferung nicht möglich sein, müssen bei der Abholung durch den Kunden selbstverständlich die jeweils gültigen Hygienemaßnahmen beachtet werden.
  1. Ausübung der Angelfischerei:
    Können Angler und Jäger weiter ihrer Passion nachgehen? (Mitteilung des BStMELF Stand: 20.3.2020): „Das Verlassen der Wohnung ist für Sport und Bewegung an der frischen Luft erlaubt. Angeln und Jagen – allein oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt – sind weiterhin erlaubt, gemeinschaftlich jagen und Gemeinschaftsfischen dagegen nicht.“
  1. Durchführung von Fischbesatzmaßnahmen:
    Allgemeinverfügung „Vorläufige Ausgangsbeschränkung“: … 4. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.… 5. Triftige Gründe sind insbesonders…   h) Handlungen zur Versorgung von Tieren…

Mitteilung des BStMELF (Martin Hecht, Stv. Pressesprecher) zum Fischbesatz (Stand 20.03.2020):

„Fischbesatzmaßnahmen fallen aus unserer Sicht unter die Ausübung der beruflichen Tätigkeit der Teichwirte. Allerdings sollte es auf das notwendigste Maß reduziert und eventuell erst nach den zwei Wochen durchgeführt werden, ebenso wie weitere Hegemaßnahmen.

Zu beachten wäre dabei grundsätzlich, dass:

  • die Besatzfische vom Teichwirt geliefert werden sollten und nicht von den Vereinsmitgliedern abgeholt werden sollen (mehrere Personen aus unterschiedlichen Familien kommen sonst in einem Auto zusammen).
  • beim Besatz darauf zu achten ist, dass die Fische möglichst mit Behältnissen eingebracht werden, die von einer Person getragen werden können oder ggf. auf andere Besatzmöglichkeiten zurückgegriffen wird (z.B. Verwendung von Rutschen)
  • Beachtung der derzeit allgemein gültigen Hygienemaßnahmen (Abstand von mind. 1,5 – 2 Meter, kein Händeschütteln, Niesen/Husten in Ellbogenbeuge usw.)
  • eine kurze schriftliche Anweisung des Vorstands zu den gebotenen Verhaltensregeln der Mitglieder erfolgt
  • aus der Besatzmaßnahme darf kein „soziales Vereinsevent“ werden, d.h. die damit zusammenhängenden Arbeiten sind auf das erforderliche Maß zu reduzieren und Anschluss fährt jeder wieder heim, ohne gemütliches Beisammensein.“

Für die weiteren Herausforderungen der aktuellen Krise wünsche ich Ihnen viel Glück, Empathie, Durchhaltevermögen und Gesundheit. Alles Gute für die kommende Zeit.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Oliver Born

Schließung des Fischerstübles

Liebe Fischerkameraden*innen,

die Zeiten werden schwieriger – unser Leben (etwas) eingeschränkt…

… aber unsere Gesundheit geht allem vor!

Deshalb schließen wir ab Freitag bis auf Widerruf unser Fischerstüble.

Das Anfischen am 19.04.2020 steht aktuell auf der Kippe.

Wie sich alles weiter entwickelt wissen wir nicht wirklich.

Deshalb wartet bei allen Events, bzw. Aktivitäten auf unsere Order, wie wir verfahren!

Petri Heil

und bleibt gesund!

Beppo

Jahreskartenausgabe

Hallo Fischerkollegen,

kommenden Freitag, den 28.2. werden die Jahreskarten im Fischerheim ausgegeben. Bitte denkt daran Euren Fischereischein mit zu bringen, da wir ohne diesen keine Karte ausgeben können!

Aspiranten im Schnupperjahr und Neumitglieder bekommen (nach positiver Abstimmung) ihre Wunschkarte an der Jahreshauptversammlung.

Petri
Wolfgang

Einladung zum schwäbischen Fischereitag in Dillingen

Sehr geehrte Vorstände der Fischereivereine und Fischereigenossenschaften, sehr geehrte Delegierte,

wie im Einladungsheft angekündigt, erhalten Sie beiliegend noch Informationen zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7 der Mitgliederversammlung, mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Weitere Informationen:

Parken
Beiliegend erhalten Sie einen Stadtplan von Dillingen mit Parkmöglichkeiten. Rund um das Tagungslokal im Stadtsaal am Kolpingplatz (Nr. 2 auf dem Plan) stehen ausreichend Parkmöglichkeiten im Parkhaus am Stadtsaal, in der Regens-Wagner-Straße und am Parkplatz beim Landratsamt zur Verfügung.

Mittagessen
In der Mittagspause besteht die Möglichkeit zum Mittagessen im Stadtsaal. Dazu liegt am Vormittag eine kleine Karte auf. Die Mahlzeiten werden vom Verband bezuschusst!

Begleitprogramm
Wir bieten Ihren Begleitpersonen ein attraktives Programm an (Einladungsheft S. 10). Bitte melden Sie die Begleitpersonen per Telefon oder E-Mail an.

Zur Info liegt das Einladungsheft ebenfalls noch einmal bei.

Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher beim Schwäbischen Fischereitag in Dillingen!

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Krafczyk

Geschäftsführer

Fischereiverband Schwaben e.V.
Schwibbogenmauer 18
86150 Augsburg

Fon: +49 (0)821 / 51 56 59
Fax: +49 (0)821 / 15 58 42
E-Mail: u.krafczyk@fischereiverband-schwaben.de
Internet: www.fischereiverband-schwaben.de

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Jahreshauptversammlung

Hallo Fischerfreunde,

am Freitag den 15. März findet unsere Jahreshauptversammlung im Fischerstüble statt.

Beginn: 19:30 Uhr

Die Vorstandschaft freut sich auf Euer zahlreiches und pünktliches Erscheinen.

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